Sonntag, 23. Dezember 2012

Schwere Kost

Geändertes Kommunales Abgabengesetz tritt in Kraft

Mit Beginn des neuen Jahres 2013 werden auf Borkens Haus- und Grundstückseigentümer zusätzliche regelmäßige Zahlungsverpflichtungen zukommen. CDU und FDP haben mit ihrer Mehrheit auf Landesebene Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) vereinbart, die es Hessens Städten und Gemeinden erlauben sollen, Straßensanierungskosten zukünftig durch ein allgemeines Umlageverfahren zu finanzieren, anstatt, wie bisher, durch Einmalbeiträge nur den direkt betroffenen Personenkreis, die Anlieger, zu belasten. Der jeweiligen Kommune obliegt es, selbständig darüber zu entscheiden, ob man die bisherige Variante bevorzugt oder das neue Verfahren anwendet. Zur Vermeidung drohender Härtefalle sind zudem auch Stundungslösungen vorgesehen.
IVK-Sprecher Bernd Faßhauer


Wirklich mehr Durchblick?

Pressemeldungen zufolge besteht eine weitere Besonderheit darin, dass erstmals eine Einsicht in die Kostenrechnung und vorliegende Gebührenkalkulation möglich sei, eine bisher fehlende Notwendigkeit, die Sprecher diverser Bürgerinitiativen schon seit langem für dringend erforderlich halten. "Ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und praktikablen Lösungen für die hessischen Kommunen", umschreibt es lobend ein wohl daran beteiligter Landtagsabgeordneter. "Es ist der Weg einer umfassenden Modernisierung des Kommunalabgaberechts".

"Wenn ab dem 01.01.2013 das abgeänderte Kommunalabgabengesetz des Landes Hessen in Kraft tritt und die Gebührenpflichtigen ein Einsichtsrecht in Kostenrechnung und Gebührenkalkulation haben, dann lasst uns davon auch Gebrauch machen!", forderte am 06.12.2012, 20:05 Uhr, auf einer Internetseite ein Kommentator unter dem Pseudonym Baulibauer. 


Unvermeidbare Lösung?

Bislang können Anwohner betroffener Straßen für erforderliche Sanierungsarbeiten mit Beitragsbescheiden bis zu fünfstelliger Höhe herangezogen werden. Zukünftig sollen derartige Lasten solidarisch weit mehrere Schultern tragen. Als Grundlage dafür ist an ein sogenanntes Abrechnungsgebiet gedacht, funktional und zusammenhängend gegliedert, z. B. ein Ortsbezirk oder ein Ortsteil, eine "historisch gewachsene oder politische Einheit". Eine rechtssichere und zudem gerechte Lösung im Sinne aller Betroffenen, wie Befürworter versichern.

IVK-Sprecher Friedrich Döring
Nach bisheriger Rechtlage müssen Städte und Gemeinden von ihren Bürgern keine derartigen Beiträge erheben, werden allerdings unter Hinweis auf ihre desolate Haushaltslage von ihrer zuständigen Kommunalaufsicht angehalten, dies zukünftig vermehrt zu tun. Andererseits bleibt Orten wie der einstmals vermögenden nordhessischen Kleinstadt Borken (Hessen) ihrer enormen Verschuldung wegen wohl nichts anderes übrig, als diesen bitteren Weg zu gehen, schon allein um die Bestimmungen des angestrebten Schutzes unter dem Rettungsschirm einhalten zu können. Dafür muss sich der Schuldner allerdings verpflichten, jede nur mögliche Anstrengung zu unternehmen, um binnen weniger Jahre eine ausgeglichene Bilanz vorweisen zu können. In Anbetracht der derzeit unbefriedigenden Situation vor Ort mit eigenen Mitteln ein oft aussichtsloses Aufbäumen. 


Düstere Aussichten? 

So wird auch dieses Mal die Bevölkerung der ehemaligen Bergbaumetropole, bald mit dem eher ruhmlosen Zusatz "Schutzschirmkommune" versehen, als letztendlich übrig gebliebener Lückenbüßer herhalten müssen. Über die wichtigsten Beschlüsse ihrer Stadtverordneten wurde sie ja bereits über die Tagespresse informiert. Jetzt muss man den "Gürtel enger schnallen" und kann sein Dasein höchstens mit dem Schicksal angrenzender notleidender Aspiranten in unmittelbarer Nähe zum Vergleich heranziehen. Etwa mit Frielendorf, wo Gebühren und Steuern ebenfalls erhöht werden, wo man nicht davor zurückschreckt, sich von weiterem Tafelsilber wie der gesamten Straßenbeleuchtungsanlage zu trennen und damit deutlich macht, dass der Phantasie örtlicher Entscheidungsträger keine Grenzen gesetzt sind, um ihre oftmals hoffnungslose und zum Teil oft selbst verschuldete (Haushalts-)Lage kurzfristig zu beheben. Ob die ohnehin finanziell schon arg geprüfte Borkener Einwohnerschaft die schmerzlichen Einschnitte mit allgemeinem "Verständnis" (angeblich beim Nachbarn Frielendorf) in Nibelungentreue und Heimatverbundenheit heldenhaft hinnimmt, ist wohl mehr als zu bezweifeln.

Die Interessenvertretung Klärwerk e.V. wird die weiteren Ereignisse aufmerksam verfolgen und in gewohnter Art und Manier verwertbares Material sammeln und sichten. Darüber hinaus soll die Umsetzung der Vorhaben in die Praxis ein weiterer Schwerpunkt der Vereinsarbeit sein, um zu gegebener Zeit oder aus aktuellem Anlass Mitglieder und betroffene Bevölkerung der Stadt Borken (Hessen) und Umgebung aktuell auf dem Laufenden halten zu können (hpd)

Borken (Hessen), 20.12.2012 

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