Donnerstag, 21. September 2017

Halbwahrheiten widerlegt

Angst vor der Wahrheit?

Offizielle Kreise in Borken (Hessen) werden auf auf ihren öffentlichen Veranstaltungen nicht müde darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Erhebung von Straßenbeitragsgebühren gemäß § 11 Kommunales Abgabengesetz (KAG) ausnahmslos (!) um eine Muss-Bestimmung handele. Mehrfache Einwände aus den Reihen der Zuhörerschaft fanden offensichtlich kein Gehör. Diese in Umlauf gebrachten Halbwahrheiten sind jetzt auf Anfrage vom Referat Kommunale Abgaben, Versorgungskassen und Standartabbau, per E-Mail aus berufener Quelle eindeutig widerlegt worden.
 
Kein eindeutiges Muss: Ausnahmen möglich
"Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG sollen die Gemeinden Straßenbeiträge erheben. Die Soll-Formulierung bedeutet, dass von einer Erhebung der Beiträge nur in besonderen Fällen abgewiesen werden kann. Nach § 93 Abs. 2 HGO hat die Gemeinde die erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und Geboten aus Entgelten (hier Beiträgen) für ihre Leistungen zu finanzieren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung, so etwa mit Beschluss vom 12. Januar 2011 - 8 L 2015/10 GI - die Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts zur Straßenbeitragserhebung bestätigt. Danach ist es einer Gemeinde mit nicht ausgeglichenem Haushalt verwehrt, auf eine Erhebung von Entgelten für ihre Leistungen zu verzichten. Von dem finanzwirtschaftlichen Erhebungsgebot kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wobei die Rechtsprechung eine solche Ausnahmesituation bei defizitärem Haushalt ausschließt. Der Vorrang der Beitragserhebung im Straßenbeitragsrecht ist auch in der Konsolidierungsleitlinie des Innenministeriums vom 06. Mai 2010 (Staatsanzeiger S. 1470) festgelegt. Städte und Gemeinden mit dauerhaft ausgeglichenem Haushalt wie etwa die Stadt Frankfurt am Main müssen keine Straßenbeiträge erheben."
Unwahre Angaben? Stadtverwaltung Borken (Hessen)
 
37 "Saboteure"?
Auf eine vorliegende Anfrage im Hessischen Landtag vom 16.01.2017 antwortete der zuständige Minister für Inneres und Sport, dass von insgesamt 426 Kommunen in Hessen 389 in Sachen Straßenbeitragsgebühren eine Satzung beschlossen haben, davon 24 für wiederkehrende Beiträge. 37 Städte und Gemeinden hätten auf ein solches Regelwerk verzichtet. Darunter, so der beigefügten Liste zu entnehmen, finden sich bekannte Namen wie Edermünde, Gudensberg, Fritzlar, Jesberg und Wabern.
 
Ernüchterndes Fazit: Borken (Hessen) kann allein schon wegen seiner "Schutzschirm"-Zugehörigkeit auf derartig unpopuläre Maßnahmen nicht verzichten! Die seit 2009 fehlenden Bilanzen werfen weitere düstere Schatten voraus. "Ausnahmen" sind nicht möglich! Der einstige Krösus, die ehemals florierende nordhessische Bergbaumetropole, muss sich der desolaten Lage wegen seinen Haushalt genehmigen lassen. So einfach und einleuchtend ist das
(hpd).  

Borken (Hessen), 21.09.2017 

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